Reiseinformationen
Die Reisedokumente werden grundsätzlich nur nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt bzw. zugesandt.
Bei Buchungen von unter vier bis zu einer Woche vor Fahrtbeginn werden die Reiseunterlagen nur gegen einen Barzahlungsnachweis
an den Besteller zugeschickt. Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb einer Woche vor Fahrtbeginn besteht keine Möglichkeit mehr,
die Reiseunterlagen rechtzeitig zuzusenden. In diesem Fall erhält der Kunde auf Grund der bestätigten Buchung gegen einen Barzahlungsnachweis
des vollen Reisepreises die Reiseunterlagen am Abfahrtsbahnhof.
Reisepass und Visa Alle Reisenden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit benötigen einen gültigen Reisepass! Visa sind grundsätzlich vom Reisenden selbst vor Fahrtantritt zu besorgen. Fahrgäste ohne gültige Visa für sämtliche vom Autoreisezug befahrenen Staaten können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Deutsche Staatsbürger benötigen keine Visa für die Fahrt mit dem Optima Express. Türkische Staatsbürger mit einer gültigen Aufenthaltserlaubniss in einem EU-Land oder in der Schweiz, benötigen seit dem 10.05.2007 KEIN VISUM MEHR FüR BULGARIEN. Somit besteht für türkische Staatsbürger aus der EU, für die komplette Optima-Express Strecke, keine Visumspflicht. Nähere Auskünfte zu den Visa erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
Wenn die nationalen Eisenbahngesellschaften keine entgegengesetzten Anordnungen treffen, obliegen dem Fahrgast die Verladung, Entladung und ggf.
Umstellung des Fahrzeuges auf dem Transportwagen. Der Kunde hat dabei die erforderliche Sorgfalt anzuwenden.
Verladezeiten Die Fahrzeuge müssen spätestens zwei Stunden vor der Zugabfahrt an den von den Eisenbahnen bezeichneten Stellen zur Zollabfertigung und Verladung bereitstehen. Verladeschluss ist eine Stunde vor Zugabfahrt. Vorher muss die Anmeldung und Abfertigung im Optima - Büro an der Verladestelle erfolgen. Der Verladeschluss ist durch die vorgeschriebenen Zeiten für die Zoll- und Polizeikontrolle bedingt. Nach dem Verladeschluss können weder Reisende noch Fahrzeuge zur Beförderung angenommen werden.
Fahrzeuge, die den nachfolgenden Maßen und Bestimmungen nicht entsprechen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die letztendliche Entscheidung liegt beim diensthabenden Lademeister der Bahn bzw. beim Stationsleiter von Optima Tours. Bei einem Ausschluss werden gemäß Punkt 5 der Beförderungsbedingungen 100% des Reisepreises alsEntschädigung einbehalten.
a) Die Fahrzeuge müssen amtlich zugelassen und verkehrssicher sein. Sie dürfen außer dem Fahrersitz höchstens 8 Sitzplätze haben.
b) Die Fahrzeuge der Kategorie bis 198 cm dürfen eine Oberbreite(siehe Skizze) bis maximal 180 cm haben und dürfen eine Bodenfreiheit von 15 cm nicht unterschreiten. Die Maximalbreite beträgt 205 cm und die maximale Spurbreite 190 cm. Bei Fahrzeugen, die diese Maße nicht einhalten, besteht die Gefahr der Beschädigung bei der Ver- und Entladung sowie während der Beförderung. Für Schäden, die durch Überschreitung der vorgegebenen Maße am Fahrzeug selbst, am Transportwaggon oder an Fahrzeugen anderer Kunden entstehen, haftet der Kunde. c) Jeder Personenkraftwagen muss von einer erwachsenen Person (mindestens 18 Jahre und Führerscheininhaber) begleitet werden. Diese und jede weitere Begleitperson müssen im Autoreisezug-Beförderungsausweis (Fahrkarte) aufgeführt sein und über die erforderlichen Reisepässe und Visa verfügen. d) Sicherheitsmaßnahmen: Der Fahrgast ist verpflichtet, alle ihm möglichen Vorkehrungen zu treffen, um Schäden zu verhüten. Er hat insbesondere für das komplette Abschließen des Fahrzeuges und die Verriegelung des Schiebedaches, den Verschluss der Lüftungskappe, das Einziehen der Antenne etc. zu sorgen. Handelt es sich bei der Antenne um eine nicht in sich versenkbare Dachantenne (z.B. Fiberglasantenne), so ist diese so zu befestigen oder festzubinden, dass die zulässige Höhe des Fahrzeuges nicht überschritten wird. Brennstoff führende Leitungen müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter, die außerdem verschlossen sein müssen. Während sich die Fahrzeuge auf Bahnanlagen befinden, darf Brennstoff weder entnommen noch eingefüllt werden; so lange ist auch das Rauchen und Arbeiten mit Flammen oder offenem Licht in den Fahrzeugen und deren Nähe untersagt. Die gesamte Fahrzeugelektrik muss in Ordnung sein. Auf dem Dach mitgeführte Gegenstände - soweit zugelassen - sowie neben dem Fahrzeug untergebrachte Boote und ähnliche Sportgeräte sind so zu befestigen, dass andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden. Die Verwendung von Wagendecken zum Schutze der Fahrzeuge ist untersagt. Wichtig: Es wird empfohlen, Wertgegenstände nicht in den Fahrzeugen zu belassen, sondern mit in die verschließbaren Abteile zu nehmen.
Lebende Tiere dürfen nur mitgenommen werden, wenn der Besitzer ein eigenes Abteil für sich und seine Begleitperson(en) gebucht hat (Gebühr je Tier: Euro 20,- pro Fahrt).
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